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   BFH, 14.07.1978 - VI R 158/76   

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https://dejure.org/1978,484
BFH, 14.07.1978 - VI R 158/76 (https://dejure.org/1978,484)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1978 - VI R 158/76 (https://dejure.org/1978,484)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1978 - VI R 158/76 (https://dejure.org/1978,484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unfallkosten - Werbungskosten - Pauschbeträge - Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beruflich veranlaßte Unfallkosten sind stets außergewöhnlich und deshalb in voller Höhe Werbungskosten abzugsfähig; bei Kfz-Unfällen auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auch geringe Unfallkosten nicht durch die Kilometer-Pauschale abgegolten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entfernungspauschale
    Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
    Unfallkosten und Leasingsonderzahlungen

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 553
  • NJW 1978, 2616 (Ls.)
  • DB 1978, 2154
  • BStBl II 1978, 595
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 14.07.1978 - VI R 158/76
    In seinem Beschluß vom 28. November 1977 GrS 2-3/77 (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105) ist der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch davon ausgegangen, daß Unfallkosten schlechthin neben den Pauschbeträgen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kraftfahrzeug Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein könnten.
  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 14.07.1978 - VI R 158/76
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 2. März 1962 VI 79/60 S (BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192) entschieden, daß Unfallschäden "ihrer Natur nach außergewöhnlich" und deshalb mit den Pauschsätzen nicht abgegolten seien.
  • BFH, 24.02.1978 - VI R 177/73

    Herabsetzung der Pauschbeträge - Kilometergeld - Außergewöhnliche Kosten -

    Auszug aus BFH, 14.07.1978 - VI R 158/76
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein Arbeitnehmer neben den Pauschbeträgen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kraftfahrzeug außergewöhnliche Kosten, insbesondere die Kosten eines Unfalls auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, als Werbungskosten absetzen (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BFHE 124, 524, BStBl II 1978, 380).
  • BFH, 30.11.1979 - VI R 83/77

    Die auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Kreditzinsen für

    Die Außergewöhnlichkeit muß sich nicht auf die Höhe der Kosten, sondern auf das Ereignis beziehen, das die Aufwendungen ausgelöst hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1978 VI R 158/76, BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595, und vom 2. Februar 1979 VI R 77/77, BFHE 127, 186, BStBl II 1979, 372).

    Als außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Aufwendungen hat er neben dem Pauschbetrag des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG vor allem die PKW-Unfallkosten zum Abzug zugelassen (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BFHE 124, 524, BStBl II 1978, 380 und in BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - L 20 AS 47/08

    Autoreparaturkosten

    Nur solche Kosten könnten daneben berücksichtigt werden, die ihrer Natur nach außergewöhnlich und nicht vorhersehbar sind, die auf für den Erwerbstätigen "unabwendbaren Ereignissen" beruhen und sich deshalb ihrer Natur nach einer Pauschalierung entziehen (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 1978, VI R 158/76, BFHE 125, 553; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 30. September 2009, 2 K 386/07, DStRE 2010, 147).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 207/84

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

    Aufwendungen wegen eines Unfalls auf einer solchen Fahrt werden auch dann als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zum Abzug zugelassen, wenn die Fahrt mit dem eigenen Kraftwagen durchgeführt wird und die normalen Kfz-Kosten mit dem Pauschbetrag von 0, 36 DM je Entfernungskilometer nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG abgegolten werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1978 VI R 158/76, BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595).
  • BFH, 02.02.1979 - VI R 77/77

    Parkhausgebühren in Verbindung mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Die Außergewöhnlichkeit ist nicht nach der Höhe der fraglichen Aufwendungen, auch nicht nach dem Verhältnis dieser Aufwendungen zu den als Werbungskosten in Betracht kommenden Pauschbeträgen zu beurteilen, sondern danach, ob die Aufwendungen ihrer Natur nach außergewöhnlich sind (BFH-Urteil vom 14. Juli 1978 VI R 158/76, BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595).
  • BFH, 14.11.1986 - VI R 79/83

    Unfallkosten auf der Umwegstrecke anläßlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird durch diese Pauschbetragsregelung jedoch der Abzug außergewöhnlicher Ausgaben, wie insbesondere der durch einen Verkehrsunfall entstandenen Kosten, nicht ausgeschlossen (vgl. z. B. Urteil vom 14. Juli 1978 VI R 158/76, BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595).
  • BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92

    Kosten eines Unfalls auf der Abholfahrt (Leerfahrt) zur Arbeitsstätte sind - bis

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können bei Fahrten mit dem PKW Unfallkosten neben der Kilometerpauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zurück ereignet (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1978 VI R 158/76, BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595).
  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5000/94

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Werbungskosten

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  • BFH, 26.06.1987 - VI R 124/83

    Abzugsfähigkeit von Kosten eines Unfalls bei einer Leerfahrt, die im Zusammenhang

    Sie können nach den gleichen Grundsätzen berücksichtigt werden wie Kosten eines Verkehrsunfalls bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG (vgl. Abschn. 27 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Abschn. 24 Abs. 2 Satz 5 der Lohnsteuer-Richtlinien 1978 - LStR - vgl. zu Unfallkosten bei letztgenannten Fahrten z.B. Urteil des BFH vom 14. Juli 1978 VI R 158/76, BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595).
  • FG Hessen, 18.03.2005 - 8 K 4194/04

    Aufwendungen für Diebstahl eines Motorrollers als Werbungskosten

    Unerörtert bleiben kann schließlich auch die vom Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung aufgeworfene Frage, ob es sich angesichts der geringen geltend gemachten Schadenhöhe in Höhe von lediglich ... EUR überhaupt um außergewöhnliche Aufwendungen handelt (vgl. hierzu insbesondere BFH-Urteil vom 14. Juli 1978 VI R 158/76, BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595, wonach die Außergewöhnlichkeit des Ereignisses entscheidend ist und die (entstandenen) Aufwendungen nicht (auch noch) außergewöhnlich hoch sein müssen, sowie Blümich-Thürmer, Kommentar zum EStG, Stand: 2004, § 9 Anm. 304).
  • FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 189/01

    Unfall eines Arbeitnehmers auf einer Umwegfahrt zur Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Satz 3

    Nach ständiger Rechtsprechung wird durch diese Pauschbetragsregelung jedoch der Abzug außergewöhnlicher Ausgaben, wie insbesondere der durch einen Verkehrsunfall entstandenen Kosten, nicht ausgeschlossen (vgl. z.B. BFH vom 14.Juli 1978 VI R 158/76, BStBl II 1978, 595).
  • FG Saarland, 08.11.2005 - 1 V 260/05

    Abzug von Unfallkosten bei Einrichtung einer Fahrgemeinschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 4

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